Senioren beim Kochen
Seniorin mit Pflegerin

Unsere Kurzzeitpflege


Träger: KAPESO gGmbH Hospitalstr. 12  59609 Anröchte

Kann die häusliche Pflege nicht, noch nicht oder nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden, besteht die Möglichkeit der Kurzzeitpflege in einer vollstationären Einrichtung.
Mit Hilfe der Kurzzeitpflege lassen sich Notsituationen gut überbrücken, beispielsweise wenn die Pflegeperson durch Krankheit oder Urlaub ausfällt oder wenn sich der Gesundheitszustand der zu pflegenden Person kurzfristig verschlechtert.
Kurzzeitpflege kann aber auch genutzt werden, wenn nach einem Krankenhausaufenthalt die Wohnung auf die neue Pflegesituation vorbereitet werden muss.

 


Stand: 01.01.2012Stufe 0Stufe IStufe IIStufe IIIErnährung
über Sonde
Pflegeaufwand27,64 €43,93 €63,51 €83,82 €
Heimkosten27,34 €27,34 €27,34 €27,34 €23,38 €
Investitionskosten10,29€
Gesamt pro Tag65,27 €71,27 €90,85 €111,16 €
Dauer des Aufenthaltsunbegrenzt
28 Tage
24 Tage
18 Tage
EigenanteilSelbstzahler765,52 €656,16 €492,12 €
Übernahme Pflegekasse
maximal 1.550,00 €
0,00 €1.230,04 €1.524,24 €1.508,76€

Einzelzimmer: pro Tag 1,12 Euro

Finanzierung:


Die Kosten für die Kurzzeitpflege setzen sich aus den Pflegekosten (inkl. soziale Betreuung und medizinische Behandlungspflege), den Unterkunfts- und Verpflegungskosten (den so genannten Hotelkosten) sowie den Investitionskosten, die für die Instandhaltung und Modernisierung der Einrichtung anfallen, zusammen.

Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für den pflegebedingten Aufwand, für die soziale Betreuung sowie für die medizinischen Behandlungspflege. Die Übernahme ist beschränkt auf maximal 28 Tage Kurzzeitpflege pro Jahr, bzw.  bis zu einem Höchstbetrag von 1.550,00 €.
Darüber hinaus kann bei der Pflegekasse die Kostenübernahme für die Verhinderungspflege beantragt werden.
Auch hier besteht der Anspruch auf maximal 28 Tage pro Jahr bzw. bis zu dem Höchstbetrag von 1.550,00 €.
Fahrtkosten werden nicht gesondert von der Pflegekasse erstattet.

Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung muss der Kurzzeitpflegegast selbst tragen
Reichen das eigene Einkommen und Vermögen nicht aus, kann beim Sozialamt die Übernahme der Kosten für Unterkunft und Verpflegung beantragt werden.

Neben den Geldern aus der Pflegeversicherung wird die Kurzzeitpflege von den Kreisen gefördert, indem die Investitionskosten übernommen werden.